Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es ist erstinstanzlich (Amtsgericht Berlin-Tiergarten), aber es ist nach rechtstaatlichen Grundsätzen gefällt worden und lautet: Frau Lohfink hat sich strafbar gemacht, indem sie Dritte der Vergewaltigung bezichtigt hat: weil das Gericht nämlich zur Überzeugung kam, dass es diese Vergewaltigung nicht gab.
Nun ist mir Berlin so entfernt wie sonst was und mit Vergewaltigung hatte ich noch nie was zu tun. Vielleicht bald aber doch, und ganz ohne mein Zutun: daran sind ein paar Trittbrettfahrer beim Fall Lohfink schuld, und daher bin ich Betroffener und darf darüber schreiben.
Frau Lohfink wurde nämlich als Monstranz vor einer schludrigen Gesetzesänderung vorangetragen, durch die ich der Vergewaltigung bezichtigt werden kann, wenn jemand anders (also nicht ich) hätte erkennen können, dass meine Partnerin gerade keine Lust an diesem Sex hatte.
Das ist harter Tobak, aber der Gentleman schweigt natürlich, insbesondere wenn ihm so ein armes Hascherl ins Gesicht gedrückt wird (bildlich), dem da was passiert ist, was ganz furchtbar ist und doch dringend gerächt werden müsse und nicht könne.
Mein Bundesjustizminister zumindest spielte darauf an, als er für bewusste Gesetzesänderung warb. Meine Bundesministerin "für alles außer Männer" schloss sich der Prozession sogar ganz ausdrücklich an.
Und nun?
Stellt sich raus, dass Frau Lohfink weder nach altem Recht eine Geschädigte ist noch nach neuem wäre. Ihre Behauptung desselben in Verbindung mit der Bezichtigung Dritter dagegen ist durchaus justiziabel.
Was mich interessiert, ist nun nicht Frau Lohfink, sondern meine Bundesfamilienministerin, die sich jetzt im Team mit einer vorbestraften Falschbezichtigerin befindet. Wie weit geht das jetzt mit dem Teamgedanken? Wird sie Frau Lohfink helfen, ihre Strafe zu bezahlen? Das wäre wohl das Mindeste. Wird sie sich auch als vorbestraft ausgeben? Wäre konsequent.
Mir fällt aber noch ein... Teil der Gesetzesverschärfung im Sexualstrafrecht bestand darin, auch ganze Gruppen von Menschen verknacken zu können, wenn auch nur einer aus der Gruppe eine strafbare Handlung begangen hat.
Heißt das jetzt, wir könnten das komplette #TeamGinaLisa verknacken, weil die Straftat der Falschbezichtigung aus der Gruppe heraus begangen wurde?
Nein, heißt es natürlich nicht. Falschbezichtigung ist ja keine Sexualstraftat. Obwohl - Falschbezichtigung einer Sexualstraftat könnte man doch eigentlich auch als Sexualstraftat werten, nicht wahr? Nicht? Gesetzeslücke! Da muss man doch was machen! Oder gleich trotz Lücke verurteilen! Das hat mir meine Bundesfamilienministerin gerade gut vorgemacht, und ich weiß gar nicht, warum ich das nicht nachmachen sollte...
Aber nein. Keine Sorge. Ich bin ein Gentleman. Wenigstens ich tue sowas nicht.
Jetzt hab ich doch glatt noch die Pointe zum Justizminister vergessen. Nein, nicht die, dass er jetzt die Gesetzesänderung zurücknehmen müsste, jetzt, da ihre vorgeschobene Begründung sich in Luft aufgelöst hat.
Laut eigenem Bekunde möchte der Hass und Hetze verbannen, selbst wenn die entsprechenden Äußerungen eigentlich nicht strafbar wären. Nun denn: auf, Herr Justizminister! Vor dem Amtsgericht äußerten teamorganisierte Leute auf einem Transparent „Hass wie noch nie auf die deutsche Justiz!“.
Hass, Herr Justizminister, Hass! Zeit, dagegen vorzugehen! ;-)
Hat Frau Lohfink im Nachhinein das Vorgefallene als Vergewaltigung empfunden? Das ist möglich; deshalb hätte man dieses Falschbeschuldigungsverfahren von mir aus gerne einstellen können. Doch StA und Gericht sind zur Überzeugung gekommen, Frau Lohfink habe jemandem schaden wollen. Für das Thema dieses Blogeintrags - die Inkonsequenz der Opportunisten in dem Fall - hätte auch der Freispruch der Angeklagten genügt, der diesem Verfahren vorausging.
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