In seinem FAZ-Blog macht sich der Don Luft über den Standpunkt von Herrn Hubert Burda. Dieses Stöckchen nehme ich gern auf, denn der Text hat es tatsächlich in sich.
Nun, so lange es das von ihm geforderte "Leistungsrecht" noch nicht gibt, darf ich vielleicht zwei Zitate daraus anbringen: "Suchmaschinen ... profitieren überproportional von unseren teuer erstellten Inhalten. Doch wer die Leistung anderer kommerziell nutzt, muss dafür bezahlen. Dieses ökonomische Grundprinzip muss auch im digitalen Zeitalter mit seiner „Link-Ökonomie“ gelten." Und: "Wer also die Rechte der Kreativen im Netz wahren will, wer seine E-Commerce-Modelle davor schützen möchte, dass Suchmaschinen durch Plazierung entsprechender Suchergebnisse unserer Angebote umgehen, der ... hat den Bogen seiner Rechte deutlich weiter zu spannen. Dazu zählen: das Recht, im Netz von den Suchmaschinen nach objektiven, nachvollziehbaren Kriterien gefunden zu werden. Das Recht, an den Erlösen der Suchmaschinen ... zu partizipieren. ... Und damit verbunden die Garantie, dass Inhalte unserer Transaktionsangebote von Suchmaschinen nicht für eigene Geschäftsmodelle genutzt werden." Ach, lesen Sie den Artikel einfach selbst.
Ich hätte da eine Übersetzung der Zitate: "Da ist dieses Internet mit diesen Links, und andere haben das Prinzip der Links verstanden und verdienen jetzt Geld damit, aber ich will trotzdem was davon abhaben." Und, ganz unwidersprüchlich: "Wenn Leute etwas suchen, was ich mal online gestellt habe, dann muss Google verpflichtet sein, meine Seite ganz oben zu bringen, aber Google muss dafür natürlich bezahlen und darf auf der Seite keine andere Werbung bringen."
Genausogut könnte Herr Burda einen Anteil an dem Erlös für den Schokoladenriegel verlangen, den ich zusammen mit einem Verlagserzeugnis am Kiosk kaufe. Aber genausogut könnte Ferrero einen Anteil am Erlös des Verlagserzeugnisses verlangen, das ich zusammen mit dem Schokoriegel kaufe. Eine absurde Idee. Herr Burda glaubt offensichtlich, dass ich Google aufrufe, nur um seine Verlagsprodukte zu finden!
Natürlich profitieren Suchmaschinen von der Existenz von Inhalten - sonst gäbe es nichts zu suchen - doch ihr geschäftlicher Beitrag ist viel größer: sie indizieren beliebige Informationen im Netz, zwischen denen Burdas Beitrag vernachlässigbar ist. Wäre es nicht so und wäre Herr Burdas Logik wahr, dann könnte Google Schadensersatz für jeden nebensächlichen oder semantisch nicht aufbereiteten Artikel verlangen, den Burda ins Netz stellt, weil schlecht analysierbare flache Texte zu minderwertigen Suchergebnissen führen, die den Kunden missfallen und somit Googles Geschäft schädigen!
Das wäre genauso absurd wie Herr Burdas "Leistungsrecht": für freiwillig ins Netz gestellte Inhalte Geld von denen zu verlangen, die darauf indizieren und damit mehr Erfolg haben als er mit seinen Inhalten. Sprich, das Wasser ist kostenlos, aber nur Burda darf den Krug vom Brunnen wegtragen...
Wenn Herr Burda die neue Ökonomie des Internet verstanden hätte, würde er Google den Volltext seiner Artikel zum Indizieren zur Verfügung stellen, auf der verlinkten Seite aber nur den Aufmacher platzieren und für den Rest einen Cent-Betrag verlangen oder nur durch ein paar Klicks auf (Werbebanner auf) seinen eigenen Seiten zugänglich machen.
Oder er würde das Problem unternehmerisch lösen und sich an den Unternehmen beteiligen, die wirtschaftlich erfolgreicher sind als er - z.B. den Suchmaschinen.
Oder er könnte Google beim Risiko seines Geschäftsmodells packen - schließlich beruht es auf dem Altruismus (d.h. der freiwilligen Veröffentlichung von Inhalten) anderer - und ihm drohen, die Indizierung seiner Inhalte nicht mehr zuzulassen. Dann eben nicht, würde Google sagen und Burda-Erzeugnisse vom Index streichen. Schließlich ist Google ein freies Unternehmen und erfüllt mit der Suche keinen öffentlichen Auftrag. Burda könnte dann eine Interessengemeinschaft gleichgesinnter Verlagshäuser gründen und Google drohen, dass überhaupt keine Erzeugnisse des "Qualitätsjournalismus" mehr indiziert werden dürfen. Dann bewegt sich der Gigant vielleicht.
Oder er könnte Google verklagen, denn wenn Burda eine wirtschaftliche Leistung an Google erbrächte, wäre Google auch ohne ein obskures neues Recht zum einer adäquaten Gegenleistung verpflichtet.
All das wäre unternehmerisches Handeln. Doch Herr Burda verzichtet darauf. Vielleicht, weil er sich der Unsinnigkeit seiner Forderung im Grunde bewusst ist? Oder er möchte einfach nur, dass das Parlament ihm den Aufwand und das Risiko seiner Unternehmungen abnimmt? Oder scheitert er an der Anpassung an die Internet-Ökonomie? Zumindest letzteres drängt sich mir auf, wenn ich seinen Satz lese (frei übersetzt): "Anpassung besteht ... in der Einführung eines ... [Verbots, Information zu verlinken], verbunden mit der ... [Verpflichtung von Google, Burdas Artikel auf der ersten Ergebnisseite zu bringen]."[1]
[1] Hier das Original: "Diese Anpassung besteht insbesondere auch in der Einführung eines weiten Leistungsschutzrechtes, verbunden mit der Transparenz des Internets."