Freitag, 14. August 2015

Vater, Mutter, BGB

Der Wind vergangener Jahrhunderte weht noch durchs BGB, wo die Mutterschaft biologisch begründet wird, die des Vaters jedoch sozial. Die Mutter ist die Frau, die das Kind "... geboren hat" (§ 1591 BGB) - zum Vater dagegen wird wer "zum Zeitpunkt der Geburt [echt jetzt!] mit der Mutter ... verheiratet" war, die "... Vaterschaft anerkannt" hat oder dessen "... Vaterschaft ... gerichtlich festgestellt" wurde (§ 1592 BGB). Das war für 100 Jahre, während derer nur die Mutter als biologischer Vorfahre eines Kindes eindeutig festzustellen war, zweifellos das richtige Gesetz.

Heute dagegen ist es durch DNA-Tests leicht und erschwinglich geworden, die biologische Verwandtschaft von Vätern zu Kindern festzustellen, und es braucht kein langes Nachdenken, es als gerecht zu erachten, dass Männer keine Kuckuckskinder aufzuziehen haben, wenn das vermieden werden kann.

Gleichzeitig ist die Konsequenz des BGB aus dem Mutterbegriff nicht mehr haltbar, da diese Kategorie heute verschwommen ist. Seit die befruchtete Eizelle der einen Frau durchaus im Körper einer anderen heranwachsen kann, stellt die Geburt nur mehr einen sozialen Bezug her statt einen biologischen. Es wäre absurd, dem BGB gemäß die Leihmutter, die das Kind "geboren hat", als Mutter anzusehen und nicht die Frau, die das Erbgut des Kindes beigesteuert hat.

Ich hätte eigentlich von den Gender Studies erwartet, diese Veränderungen in den Kategorien zu betrachten und anhand einer Wertung der Auswirkungen eine veränderte Behandlung vorzuschlagen. Das kann durchaus unterschiedlich ausfallen. Zum Beispiel: Warum überhaupt "Vater" und "Mutter" sagen? Diese Kategorien ließen sich problemlos tilgen und durch "Eltern" ersetzen, da es keinen Sachzwang für eine unterschiedliche Behandlung beider mehr gibt. Das eröffnet sogar den Weg für zukünftige Neu- oder Paralleldefinitionen des Elternbegriffs, zum Beispiel soziale statt biologische (das haben wir jetzt schon bei der Adoption).

Leider schweigen sich die üblichen Verdächtigen zu diesem handfesten Thema aus. Oder ist mir da was entgangen? Tatsächliche Anstrengungen der Gleichberechtigungslobby, das Familienrecht im BGB ans einundzwanzigste Jahrhundert anzupassen, dürfen Sie gerne in den Kommentaren verlinken.

Schlagwort: Verrückte Normalo-Welt

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