Mittwoch, 3. Februar 2010

Mein neues Geschäftsmodell

Haben Sie Kinder? Dann gehören Sie zu meiner Zielgruppe, denn Sie sind quasi das Inventar für mein neues Geschäftsmodell.

Wie das lautet, wollen Sie wissen?

Bitte, ich sag's Ihnen.

Geschäfts-Modell
Ich werde in Ihrer Wohnung heimlich ein paar Videokameras anbringen. Oder ein paar Mikrofone, die tun's eigentlich auch. Wo? Ich glaube, Kinderzimmer und Küche sind ganz passable Orte.

Die Aufnahmen verkaufe ich dann für 2,5 Mio. Euro an die Justizministerin.

Zumindest, wenn ich Sie dabei erwische, wie Ihnen mal die Hand ausrutscht, wenn Ihr kleiner vierjähriger Balg Ihnen trotzig ein Buch an den Schädel schleudert oder wild schreiend die Mehl- und Zuckertüten aus dem Küchenschrank auf den Boden fegt.

Gewalt in der Erziehung ist in Deutschland nämlich verboten (§1631 (2) BGB). Sie dürfen Ihr Kind nicht mal "fest zupacken, festhalten oder bedrängen"[1] [2]. Leider kann der Staat nicht feststellen, ob Sie das nicht doch hin und wieder tun. Ich kann es aber: mit meiner Videoaufzeichnung.

Okay, das ist nicht legal, weil ich in Ihre Privatsphäre eindringe, aber - ich bitte Sie. Der Staat kauft schließlich auch einem Dieb gestohlene Daten ab, um ein paar Steuersünder zu überführen. Das Wohl der Kinder wird ihm doch aber wohl nicht weniger wichtig sein als ein paar läppische hinterzogene Millionen? (Das Gesicht unserer Ex-Familienministerin möchte ich sehen, wenn das Justizministerin eine CD mit einem illegal dokumentierten Kindesmissbrauch ablehnt, deswegen den Missbrauchsfall nicht verfolgen kann, und ich das der Presse stecke.)

Oder so.
Aber vielleicht sind Sie ja auch gar nicht so, wie ich denke. Vielleicht schaffen Sie es ja, Ihrem kleinen Sören liebevoll und gewaltfrei das Abendkleid aus den Fingern diskutieren, das er gerade zerschnippelt, während er Ihnen die Zunge rausstreckt. So ein Video kann ich dann zwar nicht ans Justizministerium verkaufen, aber ein YouTube-Schlager wird das garantiert. Eine Win-Win-Situation für mich, quasi.

Ich brauche noch ein paar Geschäftspartner, um Deutschland mit meiner Geschäftsidee abzudecken. Sind Sie dabei?


[1] "Meine Erziehung - da rede ich mit!", Broschüre des Bundesjustizministeriums, pdf, S. 12.
[2] Die Wandlung dieses Paragraphen in 44 Jahren ist übrigens phänomenal (via). 1958: "Der Vater kann ,,, angemessene Zuchtmittel ... anwenden"; 1998: "körperliche und seelische Mißhandlungen sind unzulässig", 2002: Körperliche Bestrafungen ... sind unzulässig". Wow. Bestrafung = Misshandlung. Das wird mir wohl später noch mal einen Blogeintrag wert sein.
Schlagwort: Verrückte Normalo-Welt

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